ACHTUNG!
WICHTIGER HINWEIS!
Ab 01.01.2024 Erhöhung der Einkommensgrenzen für die
9-prozentige Arbeitnehmer-Sparzulage auf 40000 EURO zu
versteuerndes Einkommen bei Ledigen und 80000 EURO bei
Verheirateten.
Somit können weitere sechs Millionen Arbeitnehmer Sparzulage fürs
Bausparen erhalten.
|