Zur
Startseite von
bausparkassen-vergleich.de >>> |
Wissenswertes zum Thema Bausparen
|
|
|
1. Die Abschlussphase |
Voraussetzung für ein Bauspardarlehen ist der
Abschluss eines Bausparvertrages. Diesen können Sie bei
jeder Bank abschließen, da fast alle Bankinstitute
Kooperationen mit Bausparkassen betreiben, sich
direkt an eine der Bausparkassen wenden oder Sie wenden
sich an uns und sparen so Gebühren durch unsere
Treueprämie. Beim Abschluss
des Bausparvertrages werden die Bausparsumme und die
Sparrate individuell an Ihre Wünsche angepasst.
|
Die Bausparsumme, über die ein Bausparvertrag
abgeschlossen wird, setzt sich zusammen aus:
|
1. |
dem
Bausparguthaben und |
2. |
dem
Bauspardarlehen. |
In der Regel
müssen Sie als Bausparer, je nach Bauspartarif, zunächst
zwischen 40% und 50% der Bausparsumme ansparen, damit
Sie von der Bausparkasse das Darlehen über den Rest der
Bausparsumme ausbezahlt bekommen.
Abschlussgebühren
Die
Abschlussgebühren der einzelnen Bausparkassen sind sehr
unterschiedlich. In der Regel sollte die Gebühr
allerdings 1% der Bausparsumme nicht überschreiten.
Gemein ist den Gebühren allerdings immer, dass sie die
Kosten für einen Bausparvertrag in die Höhe treiben. Das
führt dazu, dass der effektive Zins für das
Bauspardarlehen höher ist als der niedrigere
nominale Zinssatz mit dem die Bausparkassen werben.
Informieren Sie sich, wie hoch die
Gebühren bei den Bausparkassen sind, die Sie in eine
engere Auswahl genommen haben. Dies ist auch wichtig, da
die Bausparkasse die Gebühr von Ihrer ersten Sparrate
abzieht, d.h. die Abschlussgebühr mindert Ihr
Ansparguthaben und damit auch die Zinsen, die Sie von
der Bausparkasse erhalten.
|
Wichtig! |
Wenn Sie sich zum Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses noch nicht sicher sind, ob Sie
das Bauspardarlehen zum Zeitpunkt bei einer Zuteilung
tatsächlich in Anspruch nehmen wollen, sollte Ihnen die
Bausparkasse bei einem Verzicht auf jeden Fall die
Abschlussgebühren zurückerstatten.
|
2. Die Sparphase |
In dieser Phase wächst Ihr Bausparguthaben. Dieses kann, je
nach Bausparkasse und dem von Ihnen gewählten
Bauspartarif, unterschiedlich hoch sein. Das
Mindestansparguthaben beträgt zwischen 40% und 50% der
im Bausparvertrag vereinbarten Bausparsumme.
Normalerweise wird das Bausparguthaben durch monatliche
Zahlungen angespart. Es ist allerdings auch möglich,
Sonderzahlungen zu leisten oder das vertragliche
Mindestbausparguthaben durch eine Einmalzahlung zu
erbringen, um möglichst schnell alle Anforderungen für
die Zuteilung des Darlehens zu erfüllen.
Zinsen Bausparkassen bezahlen auf das
von Ihnen eingezahlte Bausparguthaben einen tariflich
festgelegten Zinssatz, der für die gesamte Vertragsdauer
festgelegt ist. Je nach der gewählten Tarifvariante kann
der Sparzins zwischen 2,5% und 5% pro Jahr liegen. In
einer Hochzinsphase mag dies im Vergleich zu anderen
Anlageformen relativ wenig sein, aber dafür erhält man
später auch einen sehr niedrig verzinsten Kredit.
Außerdem ist Bausparen eine absolut sichere Anlageform, so
dass die Rendite naturgemäß geringer ausfällt als bei
riskanteren Anlagen. In einer Niedrigzinsphase, wie wir
sie derzeit in Deutschland erleben, ist Bausparen eine interessante Form der Geldanlage, insbesondere
dann, wenn man Anspruch auf staatliche Förderung hat.
|
|
|
|
3. Die Zuteilung |
Die Zuteilung des Bauspardarlehens erfolgt nicht, wie viele Bausparer
fälschlicherweise vermuten, wenn sie das erforderliche
Bausparguthaben angespart haben. Der Zeitpunkt der
Zuteilung steht nämlich nach dem Abschluss des
Bausparvertrages noch nicht fest, sondern ist vielmehr
davon abhängig, wie viel Guthaben der Bausparkasse zu
den jeweiligen Zuteilungsterminen insgesamt zur
Verfügung steht. Fließen der Bausparkasse sehr viele
Gelder zu, kann sie auch viele Bauspardarlehen vergeben.
Dies hängt zum einen von der Anzahl der neu
abgeschlossenen Bausparverträge ab, zum anderen von der
Höhe der jeweils von allen Bausparern eingezahlten
Bausparguthaben. Nimmt eine Bausparkasse also in
Boomzeiten viele Gelder ein, kann sie auch mehr
Bauspardarlehen zuteilen. Bausparkassen ist es aus
diesem Grund auch gesetzlich verboten einem Bausparer
den genauen Zeitpunkt der Zuteilung zu versprechen oder
mit geringen Wartezeiten zu werben.
|
Wichtig! |
Gesetzlich wurde sogar eine
Mindestwartezeit festgelegt, so dass die Zuteilung eines
Bauspardarlehens frühestens 18 Monate nach Abschluss des
Bausparvertrages erfolgen kann.
|
Um die Reihenfolge
der Zuteilung der Bauspardarlehen festzulegen, wird für
jeden Bausparvertrag, der das Mindestansparguthaben und
die Mindestwartezeit erreicht hat, eine Bewertungszahl
am Bewertungsstichtag (monatlich, vierteljährlich oder
halbjährlich) berechnet. Je mehr Bausparguthaben Sie
angespart haben und je länger Sie bereits auf eine
Zuteilung warten, desto höher fällt die Bewertungszahl
aus. Übersteigt die Bewertungszahl die von der
Bausparkasse festgelegte Mindestbewertungszahl, kann das
Bauspardarlehen zugeteilt werden.
Als Bausparer
haben Sie jetzt mehrere Möglichkeiten: |
1. |
Sie nehmen die
Zuteilung an, lassen sich Ihr angesammeltes Sparguthaben
einschließlich Zinsen auszahlen und beantragen das
Bauspardarlehen. Für sie beginnt nun die Darlehensphase.
|
2. |
Sie beantragen,
dass die Zuteilung Ihres Bauspardarlehens um 12 Monate
verschoben wird. |
3. |
Sie nehmen das
Bauspardarlehen nur teilweise in Anspruch. Mit dem
Beginn der Darlehensphase lassen Sie sich nur die bisher
angesparte Summe auszahlen, können das Darlehen aber
später in Anspruch nehmen. |
4. |
Sie verzichten auf
die Zuteilung und lassen sich Ihr Guthaben mitsamt
eventuell anfallender Bonuszahlungen und der
Rückerstattung der Abschlussgebühr ausbezahlen. Für sie
endet der Vertag. |
5. |
Sie verzichten auf
die Zuteilung, Erhöhen die Bausparsumme Ihres
Bausparvertrages und besparen den Vertrag weiter. Für
sie beginnt die Sparphase von neuem.
|
4. Die Darlehensphase |
Wurde Ihnen das Bauspardarlehen schließlich ausgezahlt, beginnt die
Darlehensphase. Das Bauspardarlehen wird Ihnen wie ein
Hypothekarkredit in Form eines Annuitätendarlehens
gewährt. Die Höhe dieses Kredits ist die Differenz
zwischen der vereinbarten Bausparsumme und Ihrem
Bausparguthaben. Die Auszahlung des Darlehens erfolgt
normalerweise zu 100%, da Sie ja bereits bei Abschluss
des Bausparvertrages eine Abschlussgebühr bezahlt haben.
Unabhängig davon wird das Darlehenskonto bei einigen
Bausparkassen mit einer Darlehensgebühr belastet (i.d.R. 2%
der Darlehenssumme) und es fallen gegebenenfalls weitere
Verwaltungskosten (Kontoführungsgebühr) an. Die Verwaltungskosten liegen
normalerweise bei einigen Promille der Darlehenssumme.
Laufzeit Die Laufzeit des
Bauspardarlehens ist angesichts der höheren
Tilgungsraten deutlich kürzer als bei einem
Hypothekarkredit. Sie liegt im allgemeinen bei 8 bis 12
Jahren.
Darlehenszinsen und
Tilgung Der Darlehenszins liegt normalerweise 2%
über dem Sparzins, der auf das Bausparguthaben während
der Sparphase gewährt wurde. Dadurch sind die
anfallenden Zinsen deutlich niedriger als bei einem
Hypothekarkredit. Hinzu kommt, dass der Darlehenszins
während der gesamten Laufzeit fixiert ist, und die
Kosten daher kalkulierbar sind. Demgegenüber ist
allerdings der anfängliche Tilgungsanteil deutlich höher
als bei einem Hypothekarkredit. Je nach der vereinbarten
Tarifart beläuft sich der gesamte Kapitaldienst für
einen in Höhe von ca. 40% zugeteilten Vertrag pro Jahr
auf ca. 12% der Darlehenssumme. Die Tilgungsleistungen
sind dabei normalerweise in gleichbleibenden Monatsraten
zu erbringen.
|
Wichtig! |
Zusätzlich zu den Tilgungs-
und Zinszahlungen fallen bei den meisten Tarifen
jährliche Prämien für eine obligatorische
Restschuldversicherung an, die die Bausparkassen für
alle ihre Darlehensnehmer abschließen. Bei den meisten
Bausparkassen kann eine bereits bestehende Ersatzpolice
vorgelegt werden, um diese Prämien einzusparen. |
Besicherung
des Bauspardarlehens Wie ein Hypothekarkredit,
muss auch das Bauspardarlehen abgesichert werden. Dazu
wird eine Grundschuld in Höhe des Kredites in das Grundbuch
eingetragen. Allerdings kann man nicht das ganze
Grundstück, bzw. die ganze Immobilie durch ein einziges
Darlehen finanzieren. Die Höhe des Kredites ist abhängig
von Beleihungswert und Beleihungsgrenze des Objekts. Der
Beleihungswert beläuft sich in der Regel auf etwa 70 bis
90 % des Marktwertes. Bei 80 % des Beleihungswertes
setzten Bausparkassen normalerweise die Beleihungsgrenze
fest, bis zu der ein Kredit vergeben werden kann.
Da man in der Regel zur Finanzierung auch einen
Hypothekarkredit benötigt, müssen zwei Grundschulden ins
Grundbuch eingetragen werden. Bausparkassen akzeptieren
dabei auch Grundpfandrechte an zweiter Rangstelle, also
hinter der Hypothek. Im Fall der Zwangsversteigerung des
Objekts würde dabei zuerst der Hypothekarkredit
zurückgezahlt.
Nicht immer ist allerdings die
Eintragung einer Grundschuld nötig. Wenn das Darlehen
unter 50000 EURO liegt, können auch andere Formen der
Besicherung vereinbart werden.
Zwischenfinanzierung Oft ist die
Mindestsparsumme schon angespart, die
Mindestbewertungszahl aber noch nicht erreicht. Benötigt
man in diesem Falle ein sofortiges Darlehen, etwa weil
man das Traumhaus gefunden hat, bieten die Bausparkassen
einen Zwischenkredit an. Diese Form der
Zwischenfinanzierung sollte man möglichst nicht in
Anspruch nehmen. Viele Bausparer vermuten, dass sie
jetzt nur einen Kredit in Höhe des Bauspardarlehens
aufnehmen müssen, nicht aber über das von Ihnen
angesparte Bausparguthaben. Dies ist nicht der Fall! Sie
als Bausparer müssen einen Kredit in Höhe der gesamten
Bausparsumme aufnehmen, also auch auf jenen Teil, den
Sie bereits selbst angespart haben. Zwar bekommen Sie
weiterhin auf das von Ihnen angesparte Bausparguthaben
die vereinbarten Zinsen bezahlt, aber die Kreditzinsen
sind in diesem Fall wesentlich höher
Sofortfinanzierung Bei der
Sofortfinanzierung wird ein neu abgeschlossener
Bausparvertrag bis zu seiner Zuteilung mit einem
tilgungsfreien Darlehen vorfinanziert. Das hat für den
Bausparer den Vorteil, dass er sofort über das Geld
verfügen und damit den Bau oder Erwerb einer Immobilie
finanzieren kann. Kommt der Bausparvertrag dann zur
Auszahlung, wird das Tilgungsfreie Darlehen durch das
Bauspardarlehen abgelöst. Diese Art der Finanzierung
lohnt sich bei den derzeit niedrigen Zinsen nicht. Vor
allem bei der relativ kurzen Laufzeit von 15 bis 20
Jahren für einen Hypothekarkredit ist diese
Finanzierungsform in der Regel meist um einiges
günstiger.
|
5. Wie fördert der Staat privates Bausparen?
|
Bausparen wird mit der Arbeitnehmersparzulage, bzw. der sogenannten
Wohnungsbauprämie vom Staat unterstützt, auch wenn der
Bausparvertrag nicht für den Bau oder den Kauf einer
Wohnung genutzt werden soll (dies gilt ab 01.01.2009 nur
noch für Bausparer, die bei Abschluss das 25.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben).
Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hat jeder Arbeitnehmer,
dessen zu versteuerndes Einkommen 40000 EURO für Ledige
bzw. 80000 EURO für Verheiratete nicht überschreitet. Im
Rahmen eines sogenannten VL-Bausparvertrages kann jeder
bezugsberechtigte Arbeitnehmer dann im Rahmen seiner
Lohnsteuer-Erklärung einen Zuschuss, die
Arbeitnehmersparzulage, in Höhe von 48 EURO jährlich beantragen.
Zusätzlich zur
Arbeitnehmersparzulage hat jeder Bausparer, dessen zu
versteuerndes Einkommen unter 35000 EURO (Ledige) bzw.
70000 EURO (Verheiratete) liegt, einen Anspruch auf die
sogenannte Wohnungsbauprämie. Diese beträgt
maximal 51,20 EURO pro Jahr für Ledige und 102,40 EURO pro Jahr
für Verheiratete. Diese staatliche Bausparförderung
steht jedem zu, der mindestens 16 Jahre alt ist.
Jugendliche, die im Sparjahr 16 Jahre alt geworden sind,
sind selbständig prämienberechtigt, auch wenn ihre
Eltern bereits eine Wohnungsbauprämie erhalten. Somit
ist ein Bausparvertrag auch für junge Leute eine
interessante Möglichkeit, Vermögen anzusparen und dafür
vom Staat einen Zuschuss zu erhalten.
|
Staatliche
Bausparförderung |
Wohnungsbauprämie
für eigene Sparleistungen |
Arbeitnehmersparzulage für
vermögenswirksame Leistungen (VL) |
Maximal
begünstigter Betrag |
700/1400
EURO pro
Jahr * |
470 EURO pro Jahr
** |
Förderhöchstbetrag(8,8
% der maximal
begünstigten Beträge bzw. 9 % bei vL) |
70/140 EURO pro Jahr
* |
43
EURO pro Jahr
** |
Maximal zu
versteuerndes Einkommen im Sparjahr |
35000/70000
EURO pro
Jahr * |
40000/80000
EURO pro Jahr
* |
*
(alleinstehend/verheiratet)
** (je
Arbeitnehmer) | |
Neben der
Förderung während der Sparphase des Bausparvertrages,
gewährt der Staat auch Mittel im Rahmen der Riesterförderung.
Siehe hierzu unter
www.wohn-riester-vergleich.de.
|
6. Lohnt sich Bausparen auch, wenn man nicht bauen will?
|
Bausparen lohnt sich auch für all diejenigen, die ihr Geld sicher und zu
einem guten Zinssatz anlegen wollen, auch wenn sie weder
heute noch morgen überhaupt vor haben zu bauen. Wenn Sie
als Arbeitnehmer Anspruch auf Wohnungsbauprämie und /
oder Arbeitnehmersparzulage haben und bereit sind, Ihr
Geld für mindestens 7 Jahre bei einer Bausparkasse
anzulegen, dann können Sie alles in allem sogar
Spitzenrendite von über 3 % pro Jahr erzielen. Wenn man
also 7 Jahre lang seine vermögenswirksamen Leistungen in einen
Bausparvertrag investiert, kann man mit dieser Sparform
Renditen erzielen, die wohl keine andere Geldanlage
erbringen kann, die gleichzeitig dem Sparer eine
garantierte Auszahlung gewährleistet.
Renditen von
3 %
lassen sich allerdings nur dann erzielen, wenn das
Einkommen niedrig genug ist, um staatliche Zuschüsse
erhalten. Als Renditesparer müssen Sie außerdem nicht
nur einen Tarif mit hoher Guthabensverzinsung wählen,
sondern auch eine passende Bausparsumme vereinbaren. Als
Richtwert sollte man die Bausparsumme so wählen, dass
sie das Zehnfache der jährlich vom Staat geförderten
Sparleistung (also 700 EURO * 10 = 7000 EURO) nicht
übersteigt, damit Sie als Renditesparer nach sieben
Jahren auch ohne Nachteile über das Guthaben verfügen
können.
Viele Bausparkassen zahlen zwar
Bonuszinsen
wenn der Sparer auf das vertraglich vereinbarte
Bauspardarlehen verzichtet, aber der Bausparer kann nur
dann auf die Zuteilung des Bauspardarlehens verzichten,
wenn sein Bausparvertrag überhaupt zuteilungsberechtigt
ist. Wenn die Bausparsumme zu hoch gewählt wurde,
wird das Darlehen innerhalb von sieben Jahren noch nicht
zugeteilt, so dass eine Rendite von über 3 % nicht erreicht
werden kann. In diesem Fall müssen Sie entweder warten,
bis die Zuteilung erfolgt, oder sie kündigen den Vertrag
und verzichten damit auf den Bonuszins.
Diese Abschlussgebühr richtet sich nach der Höhe der
Bausparsumme. Da sie in der Regel von der ersten
Sparrate abgezogen wird, hat das für einen Renditesparer
den Nachteil, dass die Zinsen auf das Sparguthaben
geringer ausfallen.
| |
|
|
|
|
|
|