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  Wissenswertes zum Thema Bausparen



1. Die Abschlussphase

Voraussetzung für ein Bauspardarlehen ist der Abschluss eines Bausparvertrages. Diesen können Sie bei jeder Bank abschließen, da fast alle Bankinstitute Kooperationen mit Bausparkassen betreiben, sich direkt an eine der Bausparkassen wenden oder Sie wenden sich an uns und sparen so Gebühren durch unsere Treueprämie. Beim Abschluss des Bausparvertrages werden die Bausparsumme und die Sparrate individuell an Ihre Wünsche angepasst.

Die Bausparsumme, über die ein Bausparvertrag abgeschlossen wird, setzt sich zusammen aus:
1. dem Bausparguthaben und
2. dem Bauspardarlehen.

In der Regel müssen Sie als Bausparer, je nach Bauspartarif, zunächst zwischen 40% und 50% der Bausparsumme ansparen, damit Sie von der Bausparkasse das Darlehen über den Rest der Bausparsumme ausbezahlt bekommen.

Abschlussgebühren

Die Abschlussgebühren der einzelnen Bausparkassen sind sehr unterschiedlich. In der Regel sollte die Gebühr allerdings 1% der Bausparsumme nicht überschreiten. Gemein ist den Gebühren allerdings immer, dass sie die Kosten für einen Bausparvertrag in die Höhe treiben. Das führt dazu, dass der effektive Zins für das Bauspardarlehen höher ist als der niedrigere nominale Zinssatz mit dem die Bausparkassen werben. Informieren Sie sich, wie hoch die Gebühren bei den Bausparkassen sind, die Sie in eine engere Auswahl genommen haben. Dies ist auch wichtig, da die Bausparkasse die Gebühr von Ihrer ersten Sparrate abzieht, d.h. die Abschlussgebühr mindert Ihr Ansparguthaben und damit auch die Zinsen, die Sie von der Bausparkasse erhalten.

Wichtig! Wenn Sie sich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht sicher sind, ob Sie das Bauspardarlehen zum Zeitpunkt bei einer Zuteilung tatsächlich in Anspruch nehmen wollen, sollte Ihnen die Bausparkasse bei einem Verzicht auf jeden Fall die Abschlussgebühren zurückerstatten.



2. Die Sparphase

In dieser Phase wächst Ihr Bausparguthaben. Dieses kann, je nach Bausparkasse und dem von Ihnen gewählten Bauspartarif, unterschiedlich hoch sein. Das Mindestansparguthaben beträgt zwischen 40% und 50% der im Bausparvertrag vereinbarten Bausparsumme. Normalerweise wird das Bausparguthaben durch monatliche Zahlungen angespart. Es ist allerdings auch möglich, Sonderzahlungen zu leisten oder das vertragliche Mindestbausparguthaben durch eine Einmalzahlung zu erbringen, um möglichst schnell alle Anforderungen für die Zuteilung des Darlehens zu erfüllen.

Zinsen
Bausparkassen bezahlen auf das von Ihnen eingezahlte Bausparguthaben einen tariflich festgelegten Zinssatz, der für die gesamte Vertragsdauer festgelegt ist. Je nach der gewählten Tarifvariante kann der Sparzins zwischen 2,5% und 5% pro Jahr liegen. In einer Hochzinsphase mag dies im Vergleich zu anderen Anlageformen relativ wenig sein, aber dafür erhält man später auch einen sehr niedrig verzinsten Kredit. Außerdem ist Bausparen eine absolut sichere Anlageform, so dass die Rendite naturgemäß geringer ausfällt als bei riskanteren Anlagen. In einer Niedrigzinsphase, wie wir sie derzeit in Deutschland erleben, ist Bausparen eine interessante Form der Geldanlage, insbesondere dann, wenn man Anspruch auf staatliche Förderung hat.


 

3. Die Zuteilung

Die Zuteilung des Bauspardarlehens erfolgt nicht, wie viele Bausparer fälschlicherweise vermuten, wenn sie das erforderliche Bausparguthaben angespart haben. Der Zeitpunkt der Zuteilung steht nämlich nach dem Abschluss des Bausparvertrages noch nicht fest, sondern ist vielmehr davon abhängig, wie viel Guthaben der Bausparkasse zu den jeweiligen Zuteilungsterminen insgesamt zur Verfügung steht. Fließen der Bausparkasse sehr viele Gelder zu, kann sie auch viele Bauspardarlehen vergeben. Dies hängt zum einen von der Anzahl der neu abgeschlossenen Bausparverträge ab, zum anderen von der Höhe der jeweils von allen Bausparern eingezahlten Bausparguthaben. Nimmt eine Bausparkasse also in Boomzeiten viele Gelder ein, kann sie auch mehr Bauspardarlehen zuteilen. Bausparkassen ist es aus diesem Grund auch gesetzlich verboten einem Bausparer den genauen Zeitpunkt der Zuteilung zu versprechen oder mit geringen Wartezeiten zu werben.

Wichtig! Gesetzlich wurde sogar eine Mindestwartezeit festgelegt, so dass die Zuteilung eines Bauspardarlehens frühestens 18 Monate nach Abschluss des Bausparvertrages erfolgen kann.

Um die Reihenfolge der Zuteilung der Bauspardarlehen festzulegen, wird für jeden Bausparvertrag, der das Mindestansparguthaben und die Mindestwartezeit erreicht hat, eine Bewertungszahl am Bewertungsstichtag (monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich) berechnet. Je mehr Bausparguthaben Sie angespart haben und je länger Sie bereits auf eine Zuteilung warten, desto höher fällt die Bewertungszahl aus. Übersteigt die Bewertungszahl die von der Bausparkasse festgelegte Mindestbewertungszahl, kann das Bauspardarlehen zugeteilt werden.

Als Bausparer haben Sie jetzt mehrere Möglichkeiten:
1. Sie nehmen die Zuteilung an, lassen sich Ihr angesammeltes Sparguthaben einschließlich Zinsen auszahlen und beantragen das Bauspardarlehen. Für sie beginnt nun die Darlehensphase.
2. Sie beantragen, dass die Zuteilung Ihres Bauspardarlehens um 12 Monate verschoben wird.
3. Sie nehmen das Bauspardarlehen nur teilweise in Anspruch. Mit dem Beginn der Darlehensphase lassen Sie sich nur die bisher angesparte Summe auszahlen, können das Darlehen aber später in Anspruch nehmen.
4. Sie verzichten auf die Zuteilung und lassen sich Ihr Guthaben mitsamt eventuell anfallender Bonuszahlungen und der Rückerstattung der Abschlussgebühr ausbezahlen. Für sie endet der Vertag.
5. Sie verzichten auf die Zuteilung, Erhöhen die Bausparsumme Ihres Bausparvertrages und besparen den Vertrag weiter. Für sie beginnt die Sparphase von neuem.



4. Die Darlehensphase

Wurde Ihnen das Bauspardarlehen schließlich ausgezahlt, beginnt die Darlehensphase. Das Bauspardarlehen wird Ihnen wie ein Hypothekarkredit in Form eines Annuitätendarlehens gewährt. Die Höhe dieses Kredits ist die Differenz zwischen der vereinbarten Bausparsumme und Ihrem Bausparguthaben. Die Auszahlung des Darlehens erfolgt normalerweise zu 100%, da Sie ja bereits bei Abschluss des Bausparvertrages eine Abschlussgebühr bezahlt haben. Unabhängig davon wird das Darlehenskonto bei einigen Bausparkassen mit einer Darlehensgebühr belastet (i.d.R. 2% der Darlehenssumme) und es fallen gegebenenfalls weitere Verwaltungskosten (Kontoführungsgebühr) an. Die Verwaltungskosten liegen normalerweise bei einigen Promille der Darlehenssumme.

Laufzeit
Die Laufzeit des Bauspardarlehens ist angesichts der höheren Tilgungsraten deutlich kürzer als bei einem Hypothekarkredit. Sie liegt im allgemeinen bei 8 bis 12 Jahren.

Darlehenszinsen und Tilgung
Der Darlehenszins liegt normalerweise 2% über dem Sparzins, der auf das Bausparguthaben während der Sparphase gewährt wurde. Dadurch sind die anfallenden Zinsen deutlich niedriger als bei einem Hypothekarkredit. Hinzu kommt, dass der Darlehenszins während der gesamten Laufzeit fixiert ist, und die Kosten daher kalkulierbar sind. Demgegenüber ist allerdings der anfängliche Tilgungsanteil deutlich höher als bei einem Hypothekarkredit. Je nach der vereinbarten Tarifart beläuft sich der gesamte Kapitaldienst für einen in Höhe von ca. 40% zugeteilten Vertrag pro Jahr auf ca. 12% der Darlehenssumme. Die Tilgungsleistungen sind dabei normalerweise in gleichbleibenden Monatsraten zu erbringen.

Wichtig! Zusätzlich zu den Tilgungs- und Zinszahlungen fallen bei den meisten Tarifen jährliche Prämien für eine obligatorische Restschuldversicherung an, die die Bausparkassen für alle ihre Darlehensnehmer abschließen. Bei den meisten Bausparkassen kann eine bereits bestehende Ersatzpolice vorgelegt werden, um diese Prämien einzusparen.

Besicherung des Bauspardarlehens
Wie ein Hypothekarkredit, muss auch das Bauspardarlehen abgesichert werden. Dazu wird eine Grundschuld in Höhe des Kredites in das Grundbuch eingetragen. Allerdings kann man nicht das ganze Grundstück, bzw. die ganze Immobilie durch ein einziges Darlehen finanzieren. Die Höhe des Kredites ist abhängig von Beleihungswert und Beleihungsgrenze des Objekts. Der Beleihungswert beläuft sich in der Regel auf etwa 70 bis 90 % des Marktwertes. Bei 80 % des Beleihungswertes setzten Bausparkassen normalerweise die Beleihungsgrenze fest, bis zu der ein Kredit vergeben werden kann.

Da man in der Regel zur Finanzierung auch einen Hypothekarkredit benötigt, müssen zwei Grundschulden ins Grundbuch eingetragen werden. Bausparkassen akzeptieren dabei auch Grundpfandrechte an zweiter Rangstelle, also hinter der Hypothek. Im Fall der Zwangsversteigerung des Objekts würde dabei zuerst der Hypothekarkredit zurückgezahlt.

Nicht immer ist allerdings die Eintragung einer Grundschuld nötig. Wenn das Darlehen unter 50000 EURO liegt, können auch andere Formen der Besicherung vereinbart werden.

Zwischenfinanzierung
Oft ist die Mindestsparsumme schon angespart, die Mindestbewertungszahl aber noch nicht erreicht. Benötigt man in diesem Falle ein sofortiges Darlehen, etwa weil man das Traumhaus gefunden hat, bieten die Bausparkassen einen Zwischenkredit an. Diese Form der Zwischenfinanzierung sollte man möglichst nicht in Anspruch nehmen. Viele Bausparer vermuten, dass sie jetzt nur einen Kredit in Höhe des Bauspardarlehens aufnehmen müssen, nicht aber über das von Ihnen angesparte Bausparguthaben. Dies ist nicht der Fall! Sie als Bausparer müssen einen Kredit in Höhe der gesamten Bausparsumme aufnehmen, also auch auf jenen Teil, den Sie bereits selbst angespart haben. Zwar bekommen Sie weiterhin auf das von Ihnen angesparte Bausparguthaben die vereinbarten Zinsen bezahlt, aber die Kreditzinsen sind in diesem Fall wesentlich höher

Sofortfinanzierung
Bei der Sofortfinanzierung wird ein neu abgeschlossener Bausparvertrag bis zu seiner Zuteilung mit einem tilgungsfreien Darlehen vorfinanziert. Das hat für den Bausparer den Vorteil, dass er sofort über das Geld verfügen und damit den Bau oder Erwerb einer Immobilie finanzieren kann. Kommt der Bausparvertrag dann zur Auszahlung, wird das Tilgungsfreie Darlehen durch das Bauspardarlehen abgelöst. Diese Art der Finanzierung lohnt sich bei den derzeit niedrigen Zinsen nicht. Vor allem bei der relativ kurzen Laufzeit von 15 bis 20 Jahren für einen Hypothekarkredit ist diese Finanzierungsform in der Regel meist um einiges günstiger.


5. Wie fördert der Staat privates Bausparen?

Bausparen wird mit der Arbeitnehmersparzulage, bzw. der sogenannten Wohnungsbauprämie vom Staat unterstützt, auch wenn der Bausparvertrag nicht für den Bau oder den Kauf einer Wohnung genutzt werden soll (dies gilt ab 01.01.2009 nur noch für Bausparer, die bei Abschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben).

Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hat jeder Arbeitnehmer, dessen zu versteuerndes Einkommen 40000 EURO für Ledige bzw. 80000 EURO für Verheiratete nicht überschreitet. Im Rahmen eines sogenannten VL-Bausparvertrages kann jeder bezugsberechtigte Arbeitnehmer dann im Rahmen seiner Lohnsteuer-Erklärung einen Zuschuss, die Arbeitnehmersparzulage, in Höhe von 48 EURO jährlich beantragen.

Zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage hat jeder Bausparer, dessen zu versteuerndes Einkommen unter 35000 EURO (Ledige) bzw. 70000 EURO (Verheiratete) liegt, einen Anspruch auf die sogenannte Wohnungsbauprämie. Diese beträgt maximal 51,20 EURO pro Jahr für Ledige und 102,40 EURO pro Jahr für Verheiratete. Diese staatliche Bausparförderung steht jedem zu, der mindestens 16 Jahre alt ist. Jugendliche, die im Sparjahr 16 Jahre alt geworden sind, sind selbständig prämienberechtigt, auch wenn ihre Eltern bereits eine Wohnungsbauprämie erhalten. Somit ist ein Bausparvertrag auch für junge Leute eine interessante Möglichkeit, Vermögen anzusparen und dafür vom Staat einen Zuschuss zu erhalten.

Staatliche Bausparförderung Wohnungsbauprämie für eigene Sparleistungen Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen (VL)
Maximal begünstigter Betrag 700/1400 EURO pro Jahr * 470 EURO pro Jahr **
Förderhöchstbetrag(8,8 % der maximal begünstigten Beträge bzw. 9 % bei vL) 70/140 EURO pro Jahr * 43 EURO pro Jahr **
Maximal zu versteuerndes Einkommen im Sparjahr 35000/70000 EURO pro Jahr * 40000/80000 EURO pro Jahr *
* (alleinstehend/verheiratet)
** (je Arbeitnehmer)

Neben der Förderung während der Sparphase des Bausparvertrages, gewährt der Staat auch Mittel im Rahmen der Riesterförderung. Siehe hierzu unter
www.wohn-riester-vergleich.de.



6. Lohnt sich Bausparen auch, wenn man nicht bauen will?


Bausparen lohnt sich auch für all diejenigen, die ihr Geld sicher und zu einem guten Zinssatz anlegen wollen, auch wenn sie weder heute noch morgen überhaupt vor haben zu bauen. Wenn Sie als Arbeitnehmer Anspruch auf Wohnungsbauprämie und / oder Arbeitnehmersparzulage haben und bereit sind, Ihr Geld für mindestens 7 Jahre bei einer Bausparkasse anzulegen, dann können Sie alles in allem sogar Spitzenrendite von über 3 % pro Jahr erzielen. Wenn man also 7 Jahre lang seine vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag investiert, kann man mit dieser Sparform Renditen erzielen, die wohl keine andere Geldanlage erbringen kann, die gleichzeitig dem Sparer eine garantierte Auszahlung gewährleistet.

Renditen von 3 % lassen sich allerdings nur dann erzielen, wenn das Einkommen niedrig genug ist, um staatliche Zuschüsse erhalten. Als Renditesparer müssen Sie außerdem nicht nur einen Tarif mit hoher Guthabensverzinsung wählen, sondern auch eine passende Bausparsumme vereinbaren. Als Richtwert sollte man die Bausparsumme so wählen, dass sie das Zehnfache der jährlich vom Staat geförderten Sparleistung (also 700 EURO * 10 = 7000 EURO) nicht übersteigt, damit Sie als Renditesparer nach sieben Jahren auch ohne Nachteile über das Guthaben verfügen können.

Viele Bausparkassen zahlen zwar Bonuszinsen wenn der Sparer auf das vertraglich vereinbarte Bauspardarlehen verzichtet, aber der Bausparer kann nur dann auf die Zuteilung des Bauspardarlehens verzichten, wenn sein Bausparvertrag überhaupt zuteilungsberechtigt ist. Wenn die Bausparsumme zu hoch gewählt wurde, wird das Darlehen innerhalb von sieben Jahren noch nicht zugeteilt, so dass eine Rendite von über 3 % nicht erreicht werden kann. In diesem Fall müssen Sie entweder warten, bis die Zuteilung erfolgt, oder sie kündigen den Vertrag und verzichten damit auf den Bonuszins. Diese Abschlussgebühr richtet sich nach der Höhe der Bausparsumme. Da sie in der Regel von der ersten Sparrate abgezogen wird, hat das für einen Renditesparer den Nachteil, dass die Zinsen auf das Sparguthaben geringer ausfallen.