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Vorausdarlehen und Gesamteffektivzins

Aachen. Bausparkassen sind erfinderisch, wenn es um die Preisauszeichnung ihrer Kredite geht.

So geben sie bei staatlich geförderten Riester-Finanzierungen den tatsächlichen effektiven Jahreszins an, bei ungeförderten Sofortfinanzierungen arbeiten sie dagegen mit unterschiedlichen Angaben.

"Verbrauchertäuschung mit staatlicher Duldung", nennt das Arno Gottschalk von der Verbraucherzentrale Bremen. Möglich werde diese Vorgehensweise durch ein Lücke in der deutschen Preisangabenverordnung.

Worum geht es? Bausparkassen müssen bei Wohnriester-Finanzierungen, die aus einem Vorausdarlehen und einem Bausparvertrag bestehen, den wahren Effektivzins aus der Darlehenskombination ausweisen. Wird dieselbe Finanzierungsform ungefördert angeboten, ist diese Angabe nicht zwingend. Der Verbraucherschützer macht folgende Rechnung auf: Eine Bausparkasse offeriert ein Vorausdarlehen über 150.000 Euro zu einem Effektivzins von 4,09 %. Zur späteren Tilgung spart der Kunde zeitgleich ein Bauspardarlehen an, für das sich inklusive Gebühren ein Zinssatz von 3,53 % errechnet. Viele Kreditnehmer glauben, dass der kombinierte Zins aus beiden Darlehen irgendwo in der Mitte liegt, etwa bei 3,8 %.

Doch weit gefehlt: Der tatsächliche Zinssatz beträgt 4,85 %. Grund: Statt das Darlehen direkt zu tilgen, spart der Kunde separat den Bausparvertrag an. Der geringe Guthabenzins von 0,75 % beschert ihm Jahr für Jahr einen Verlust gegenüber der Kredittilgung von gut drei %. Bezogen auf die Kreditsumme und die Gesamtlaufzeit verschenkt er dadurch fast 21.000 Euro.

"Wenn dem Kunden – wie beim ungeförderten Darlehen – der Gesamteffektivzins nicht genannt wird, kann er ziemlich in die Irre geführt werden", moniert Gottschalk. Dass solche Irreführungen nach wie vor erlaubt sind, sei nicht nachvollziehbar. Immobilienkäufer sollten deshalb unterschiedliche Baufinanzierungs-Angebote vergleichen. Günstige Offerten für herkömmliche Hypothekendarlehen mit laufender Tilgung und einer Zinsfestschreibung auf 20 Jahre liegen derzeit zwischen 4,1 und 4,3 % Zinsen. Damit sind die Klassiker der Baufinanzierung aktuell günstiger als die Kreditkombination mancher Bausparkasse.

Abschlussgebühren für einen Bausparvertrag können Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen sein, wenn der Abschluss des Bausparvertrags in keinem engen zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Verwirklichung eines Bauvorhabens steht und wenn auf Dauer gesehen ein Überschuss aus Zinsgutschriften erwartet werden kann.

Abschlussgebühren können aber auch als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zum Abzug gebracht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass das durch den Bausparvertrag erworbene oder errichtete Objekt zur Erzielung von Einkünften genutzt wird oder genutzt werden soll.