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Nutzung vermögenswirksamer Leistungen (VL)

Nur 39 %* der Beschäftigten nutzen "vermögenswirksame Leistungen". 

Eine aktuelle Marktanalyse ergab, dass 94 % aller Beschäftigten Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben, 
aber nur knapp 39 % diese auch nutzen.
Was viele nicht wissen, auch wenn über den Einkommensgrenzen* verdient wird, erhalten viele einen sogenannten Arbeitgeberanteil an den vermögenswirksamen Leistungen. Die Spannbreite des Arbeitgeberanteils reicht von gerade einmal monatlich 
6,67 EURO (öffentlicher Dienst) bis zu vollen 
40 EURO (Bank-, Versicherungsgewerbe).
Versäumt man den Arbeitgeberanteil anzulegen, bedeutet dies einen finanziellen Nachteil 
von etwa 558,60 EURO (öffentlicher Dienst)
bis zu etwa 3360 EURO (Bank- Versicherungsgewerbe)
alle 7 Jahre!
Hier können Sie 
Ihren Arbeitgeberanteil berechnen!
* Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage auf VL: 
35000 EURO zu versteuerndes Jahreseinkommen (Ledige)
70000 EURO zu versteuerndes Jahreseinkommen (Verheiratete)
Hier können Sie
Ihr zu versteuerndes Einkommen
berechnen!

* Lt. einer Untersuchung von Kantar TNS