Nur
39 %* der Beschäftigten nutzen "vermögenswirksame
Leistungen".
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Eine
aktuelle Marktanalyse ergab, dass 94 % aller Beschäftigten Anspruch auf
vermögenswirksame Leistungen haben,
aber nur knapp 39 % diese auch
nutzen.
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Was viele nicht wissen, auch wenn über den Einkommensgrenzen* verdient
wird, erhalten viele einen sogenannten Arbeitgeberanteil an den
vermögenswirksamen Leistungen. Die Spannbreite des Arbeitgeberanteils
reicht von gerade einmal monatlich
6,67 EURO (öffentlicher Dienst) bis zu
vollen
40 EURO (Bank-, Versicherungsgewerbe).
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Versäumt
man den Arbeitgeberanteil anzulegen, bedeutet dies einen finanziellen
Nachteil
von etwa 558,60 EURO (öffentlicher Dienst)
bis zu etwa 3360 EURO (Bank- Versicherungsgewerbe)
alle 7 Jahre!
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Hier
können Sie
Ihren Arbeitgeberanteil berechnen!
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Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage auf VL:
35000 EURO zu versteuerndes Jahreseinkommen (Ledige)
70000 EURO zu versteuerndes Jahreseinkommen (Verheiratete)
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Hier
können Sie
Ihr zu versteuerndes Einkommen
berechnen!
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* Lt.
einer Untersuchung von Kantar TNS |
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