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Bausparförderung
ab 01.01.2009
Neuregelung
der Wohnungsbauprämie
unter 25-Jährige*
Wer beim Abschluss des Bausparvertrages das 25. Lebensjahr noch
nicht vollendet hat, erhält nach Ablauf einer
siebenjährigen Bindungsfrist die Wohnungsbauprämie auch für nicht wohnwirtschaftliche
Zwecke. Diese Regelung kann nur einmalig im Leben für
einen Bausparvertrag in Anspruch genommen werden. Bei nicht
wohnwirtschaftlicher Verwendung ist die Förderung auf die letzten
sieben Jahre begrenzt.
über 24-Jährige*
Bei Vertragsabschlüssen ab 01.01.2009 benötigen Sie zum Erhalt
der Wohnungsbauprämie eine sogenannte
Verwendungsbestätigung. Diese stellen wir Ihnen
auf jeden Fall gerne und selbstverständlich ganz unbürokratisch aus.
Arbeitnehmer-Sparzulage
Keine Veränderungen.
* das
Datum des Eingangs bei der Bausparkasse entscheidet
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