Bausparen und Abgeltungssteuer |
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Bausparverträge
werden behandelt wie andere Zinsanlagen auch. Alle Erträge, die
ab 2009 ausbezahlt werden, unterliegen der Abgeltungssteuer.
Dazu zählen auch die Bonuszahlungen und Treueprämien, die der
Sparer ab 2009 erhält. Der Gesetzgeber hat alle Ausnahmen abgeschafft. Also auch die, dass Zinsen aus Bausparverträgen in den Jahren von der Zinsabschlagsteuer befreit waren, in denen der Sparer eine Wohnungsbauprämie erhielt. Riester-Bausparverträge sind wie alle Riester-Verträge von der Abgeltungssteuer befreit. Beispiel: Ein Bausparer hat einen Bausparvertrag abgeschlossen, der 2010 zuteilungsreif wird. Er hat einen Renditetarif abgeschlossen und erhält 2010 einen Bonus. Die Bonuszahlung in 2010 unterliegt der ab 2009 geltenden Abgeltungssteuer. Das muss kein Nachteil sein. Denn die pauschale Abgabe von 25 Prozent ist geringer als das, was viele Anleger bisher zahlen mussten. Würde sich der Bausparer den Bonus im Jahr 2008 auszahlen lassen und den Sparerfreibetrag ausschöpfen, müsste er sein Zinseinkommen mit anderen Einkünften zusammenrechnen und mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. Durch die einmalige Bonuszahlung würde die Steuerlast auf das im Jahr erzielte Gesamteinkommen in die Höhe schnellen. |