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Bausparen für
Anfänger - eine systematische Einweisung
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Sie sind
"Bauspar-Neuling". Von dem Finanzprodukt Bausparen
haben Sie schon oft gehört, das Thema ist Ihnen bisher jedoch
noch fremd.
Folgen Sie unserem "Rundgang" und erfahren Sie alles
wichtige zum Thema Bausparen.
Das
Bausparen
Ein Bausparvertrag ist der erste Schritt, den Wunsch
vom eigenen Heim Wirklichkeit werden zu lassen. Nahezu
80 % aller Eigenheime werden unter Einsatz von
Bausparmitteln mitfinanziert.
Dabei sind es nicht nur steigende Mieten oder ganz
persönliche Wohnvorstellungen, die für eine eigene
Immobilie sprechen. Immer wichtiger wird, für das Alter
zusätzlich vorzusorgen.
Beim Immobilienerwerb stehen beträchtliche Summen auf
dem Spiel. Eine sorgfältige Planung und Finanzierung
ist daher unabdingbar. Der Bausparvertrag sichert Ihnen
ein zinsgünstiges und zinsfestes Bauspardarlehen über
die gesamte Laufzeit. Damit sind Sie auch für
anfallende Reparaturen an Ihrem Haus oder Ihrer
Eigentumswohnung gut gerüstet. Sowohl als Geldanlage
als auch durch die staatliche Förderung haben
Bausparverträge in den letzten Jahren zunehmend an
Attraktivität gewonnen.
So
funktioniert Bausparen
Ein Bausparvertrag ist ein kombinierter Spar- und
Darlehensvertrag. Der Bausparer zahlt mehrere Jahre lang
regelmäßige Raten, bis er ein Mindestguthaben angespart und eine bestimmte Bewertungszahl erreicht
hat. Sie richtet sich nach der Spardauer und der Höhe
der Einzahlungen. Dann wird der Vertrag
"zugeteilt": Der Bausparer kann das Guthaben
und dazu ein meist günstiges Darlehen für die
Baufinanzierung abrufen.
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Darlehen
50 - 60 % der Bausparsumme
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Auszahlung
100 % der Bausparsumme |
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Guthaben
40 - 50 % der Bausparsumme
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Wie viel er sparen muss, richtet sich nach der
vereinbarten Bausparsumme. Das Guthaben muss meist mindestens
40 bis 50 Prozent der Bausparsumme erreichen. Das
Darlehen ergibt sich in der Regel aus der Differenz
zwischen Bausparsumme und Guthaben.
Natürlich kann der Bausparer auch auf das Darlehen
verzichten. Dann erhält er oft rückwirkend höhere
Zinsen. Eine Kündigung vor der Zuteilung ist möglich,
bringt aber meist Nachteile.
Das Finanzprodukt Bausparen ist also relativ leicht zu
verstehen.
Sie geben einer Bausparkasse für einen bestimmten Zeitraum
bestimmte Geldmengen. Je mehr und je länger Sie einer
Bausparkasse Geld mit dem diese "arbeiten" kann zur
Verfügung stellen, desto mehr zinsgünstiges Geld (Darlehen)
erhalten Sie von dieser. Der Zeitpunkt der Auszahlung des
Guthabens und des zinsgünstigen Darlehens richtet sich nach
einem "Gerechtigkeitsschlüssel", der Bewertungszahl.
Diese ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen Bausparsumme und
der Zinssumme (meist noch versehen mit anderen tarifbezogenen
Faktoren). Das in Anspruch genommene Darlehen wird dann relativ
zügig mit einer monatlichen Annuität (Zins- und Tilgungsrate)
von meist 4 bis 8 Promille gerechnet von der Bausparsumme meist
über eine Laufzeit von 8 bis 11 Jahren zurückgezahlt.
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Noch
einmal Schritt für Schritt:
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Bausparen
gliedert sich in vier zeitlich aufeinander folgende
Abschnitte:
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1.
Abschnitt - Die Abschlussphase |
Die Abschlussphase besteht aus dem Bausparantrag und dem
Bausparvertrag (Sie erhalten eine Bausparurkunde).
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2.
Abschnitt
- Die Sparphase |
In der
Sparphase wird das Bausparguthaben angespart.
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3.
Abschnitt
- Die Zuteilung |
Durch
die Zuteilung des Bausparvertrages findet der Übergang
zur Darlehensphase statt. Erst wenn ein Vertrag zugeteilt
wird, das heißt die Zuteilungsreife erreicht hat, kann
das (zinsgünstige) Bauspardarlehen von Ihnen in
Anspruch genommen werden.
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4.
Abschnitt
- Die Darlehensphase (wahlweise) |
Das
Bauspardarlehen (wenn Sie es denn in Anspruch genommen
haben) wird mit Zins und Tilgung zurückgezahlt.
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Der Staat
fördert privates Bausparen |
Der
Staat unterstützt den Bausparer (sofern
das zu versteuernde Einkommen bestimmte Grenzen nicht
überschreitet) durch die Wohnungsbauprämie (erhält,
wer im Jahr der Sparzahlungen mindestens 16 Jahre alt
wird) und die Arbeitnehmer-Sparzulage. Bei optimaler
Nutzung machen Prämie und Sparzulage pro Jahr
112,30
Euro für Alleinstehende bzw. 224,60
Euro für Verheiratete aus.
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